vorheriges Dokument
nächstes Dokument

37. Darf der Arbeitgeber Gesundheitsdaten, die im Rahmen einer ärztlichen Untersuchung durchgeführt werden, verarbeiten?

Thiele/Wagner1. AuflJänner 2019

Gesundheitsbezogene Fragen, zB über ansteckende Krankheiten, die zu einer Gefährdung von anderen Mitarbeitern oder Kunden führen könnten, sind grundsätzlich gerechtfertigt. Der Arbeitgeber, der im Fall einer Ansteckung als fahrlässig Handelnder haftbar wäre, hat diese Personen zu schützen. Besteht somit eine Offenbarungspflicht seitens des Arbeitnehmers, ist eine Datenverarbeitung erlaubt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!