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38. Darf die Sozialversicherungsnummer eines Dienstnehmers als seine allgemeine Identifizierung im Betrieb, zB für die Buchhaltung, seine Personalakte oder allgemein für die Zuordnung von über ihn gespeicherter Datensätze, genutzt werden?

Thiele/Wagner1. AuflJänner 2019

Nein, die Sozialversicherungsnummer darf nach der Spruchpraxis der Datenschutzbehörde nicht als „genereller Identifikator“ verwendet werden, da dieses Datum in einem solchen Fall nicht im Zusammenhang mit einem sozialversicherungsrechtlichen Sachverhalt steht (siehe Empfehlung vom 23.5.2014, DSB-D213.131/0002-DSB/2014).

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