Nein, die Sozialversicherungsnummer darf nach der Spruchpraxis der Datenschutzbehörde nicht als „genereller Identifikator“ verwendet werden, da dieses Datum in einem solchen Fall nicht im Zusammenhang mit einem sozialversicherungsrechtlichen Sachverhalt steht (siehe Empfehlung vom 23.5.2014, DSB-D213.131/0002-DSB/2014).
