Grundsätzlich darf der Arbeitgeber bei der Einstellung eines Mitarbeiters eine Ausweiskopie zu Identifikationszwecken verlangen. Sofern diese Ausweiskopien allerdings im System hinterlegt werden sollen, ist dies lediglich im Sonderarbeitsbereich zulässig (zB bei Banken, für Sicherheitsdienste oder im Bereich des Anti-Lohn- und Sozialdumpings).
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