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33. Wie lange darf der Arbeitgeber Verwarnungen des Arbeitnehmers im Personalakt speichern?

Thiele/Wagner1. AuflJänner 2019

Grundsätzlich liegt es im Interesse des Arbeitgebers, Verwarnungen zu speichern. Nach dem Grundsatz der Speicherbegrenzung ist aber sicherzustellen,

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dass die personenbezogenen Daten nur so lange gespeichert werden, als ein Grund bzw eine Notwendigkeit für die Aufbewahrung besteht.

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