Auch die Sozialversicherungsnummer ist als sensibel (besondere Kategorie von Daten nach Art 9 DSGVO) anzusehen und zählt zu den Gesundheitsdaten. Für die Datenverarbeitung der Sozialversicherungsnummer (auch der Angehörigen) muss eine entsprechende gesetzliche Rechtsgrundlage gem Art 9 Abs 2 DSGVO vorliegen.
