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32. Ist eine Abfrage von Sozialversicherungsnummern der Angehörigen des Arbeitnehmers bei Behörden zulässig?

Thiele/Wagner1. AuflJänner 2019

Auch die Sozialversicherungsnummer ist als sensibel (besondere Kategorie von Daten nach Art 9 DSGVO) anzusehen und zählt zu den Gesundheitsdaten. Für die Datenverarbeitung der Sozialversicherungsnummer (auch der Angehörigen) muss eine entsprechende gesetzliche Rechtsgrundlage gem Art 9 Abs 2 DSGVO vorliegen.

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