vorheriges Dokument
nächstes Dokument

29. Hat der Arbeitgeber eine Informationspflicht nach Art 13 f DSGVO gegenüber seinem Arbeitnehmer?

Thiele/Wagner1. AuflJänner 2019

Ja, im aufrechten Arbeitsverhältnis hat der Arbeitgeber, als Verantwortlicher, seiner Informationsverpflichtung nach Art 13 f DSGVO, etwa durch eine Datenschutzerklärung, nachzukommen. Da die Informationspflicht „zum Zeitpunkt der Erhebung“ erfüllt werden muss, vertritt die überwiegende Meinung, dass diese bei bereits bestehenden Arbeitsverhältnissen, also auf bereits vor Geltungsbeginn der DSGVO abgeschlossene Datenerhebungen, keine Anwendung findet.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!