Eine Einsichtnahme vom Betriebsrat in Bewerberdaten, die noch keine Arbeitnehmer sind, ist nicht zulässig, da der Betriebsrat für diese Personen (noch) nicht zuständig ist.
Eine Einsichtnahme vom Betriebsrat in Bewerberdaten, die noch keine Arbeitnehmer sind, ist nicht zulässig, da der Betriebsrat für diese Personen (noch) nicht zuständig ist.
