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22. Darf der Betriebsrat in die Bewerbungsunterlagen einsehen?

Thiele/Wagner1. AuflJänner 2019

Eine Einsichtnahme vom Betriebsrat in Bewerberdaten, die noch keine Arbeitnehmer sind, ist nicht zulässig, da der Betriebsrat für diese Personen (noch) nicht zuständig ist.

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