Nein, eine Weiterleitung der Bewerbung an ein anderes Unternehmen („außer Haus“) ist idR nicht zulässig und bedarf einer gesonderten Einwilligung des Bewerbers. Eine Ausnahme hiervon besteht beim Recruiting im Konzern, wenn dieses von einer zentralen Stelle durchgeführt wird und bereits in der Stellenausschreibung darüber informiert worden ist.
Ein Inhalt der Verlag Österreich GmbH
