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18. Wer darf auf die Bewerberdaten zugreifen?

Thiele/Wagner1. AuflJänner 2019

Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass Bewerberdaten nur jenen Personen zugänglich gemacht werden, die im Bewerbungsprozess involviert sind. Die IT-Systeme sind mit (beschränkten) Zugriffsrechten auszustatten. Zugriff auf die Bewerberdaten wird grundsätzlich der Arbeitgeber selbst oder die Personal- bzw Recruiting-Abteilung haben, die die Bewerberdaten weisungsgebunden für den Arbeitgeber verarbeitet.



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