Nein, lediglich bei der Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person (direkte Datenerhebung) hat der Arbeitgeber die Informationen gem Art 13 DSGVO zum Zeitpunkt der Erhebung bereitzustellen.
Nein, lediglich bei der Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person (direkte Datenerhebung) hat der Arbeitgeber die Informationen gem Art 13 DSGVO zum Zeitpunkt der Erhebung bereitzustellen.
