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11. Muss der Arbeitgeber die Informationen immer unmittelbar zum Zeitpunkt der (direkten/indirekten) Datenerhebung bereitstellen?

Thiele/Wagner1. AuflJänner 2019

Nein, lediglich bei der Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person (direkte Datenerhebung) hat der Arbeitgeber die Informationen gem Art 13 DSGVO zum Zeitpunkt der Erhebung bereitzustellen.

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