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10. Welche Information hat der Arbeitgeber den betroffenen Personen (Bewerber, Arbeitnehmer) bereitzustellen?

Thiele/Wagner1. AuflJänner 2019

Der Arbeitgeber hat, je nachdem, ob die Datenerhebung direkt (Art 13 DSGVO) oder indirekt stattfindet, der betroffenen Person (Art 14 DSGVO) folgende Informationen bereitzustellen:

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