Ja, entschließt sich der Arbeitgeber Bewerbungen über eine Plattform abzuwickeln, kann er alle personenbezogenen Daten, die zum Zweck der Einstellung eines Bewerbers erforderlich und arbeitsrechtlich zulässig sind, abfragen und ein Bewerbungsprofil anlegen. Als rechtliche Grundlage für die Verarbeitungstätigkeit kommt das berechtigte Interesse (Art 6 Abs 1 lit f DSGVO) des Arbeitgebers oder die Verarbeitung zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen (Art 6 Abs 1 lit b DSGVO) in Betracht.
