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4. Ist die ausschließliche Bewerbung über ein Webformular oder eine eigens eingerichtete Online-Recruiting-Plattform datenschutzrechtlich zulässig?

Thiele/Wagner1. AuflJänner 2019

Ja, die Zulassung einer bestimmten (elektronischen) Form der Bewerbung ist in Ordnung. Der Grundsatz der Datenminimierung ist zu beachten. In großen Unternehmen, die tausende Bewerbungen jährlich mit großer Mitarbeiterfluktuation abzuwickeln haben, kann dies die einzige Möglichkeit sein, ein „selektives“ Löschen bzw segmentiertes Erfassen von Bewerberdaten sicherzustellen. Durch die vorgegebenen Formate in den abgefragten Datenfeldern werden überflüssige Informationen, wie zB Beruf der Eltern, Religionsbekenntnis oder Personenstand, von vornherein vermieden. Dies spart Zeit und personalintensive Nachbearbeitungen (zB Schwärzen).

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