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Schritt 3: Trennen Sie – auch gedanklich – bei der datenschutzkonformen Organisation ihrer HR-Prozesse ihre Mitarbeiterdaten (= Personaldaten) vom Umgang der Mitarbeiter mit ihren Kundendaten (Klienten-/Patienten-/Mandantendaten).

Thiele/Wagner1. AuflJänner 2019

Fassen Sie Ihre Datenverarbeitung als „Datenbuchhaltung“ auf. Weisen Sie den unterschiedlichen Verarbeitungstätigkeiten auch getrennte „Konten“ zu.

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