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Schritt 4: Verpflichten Sie Ihre Mitarbeiter durch geeignete Erklärungen zur Einhaltung des Datengeheimnisses nach § 6 DSG 2018.

Thiele/Wagner1. AuflJänner 2019

Beziehen Sie alle Mitarbeiter aktiv in den Datenschutz ein. Auf Information und Beteiligung folgen Engagement und Commitment. Neben zahlreichen Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen kommt der Arbeitnehmer bei der Ausübung seiner Tätigkeit im Betrieb mit zahlreichen personenbezogenen Daten von Kunden sowie Mitarbeitern in Berührung.

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