Nach der Verwaltungspraxis der Datenschutzbehörde stellt eine Whistleblowing-Hotline eine Kontrollmaßnahme dar, welche die Menschenwürde berührt und daher nach dem Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) eine Betriebsvereinbarung voraussetzt (§ 96 Abs 1 Z 3 ArbVG).
