Ja, eine Betriebsvereinbarung oder – wenn es keinen Betriebsrat gibt – eine Zustimmung der Arbeitnehmer ist für eine Videoüberwachung erforderlich, wenn die Arbeitnehmer von der Überwachung betroffen sind.
Ja, eine Betriebsvereinbarung oder – wenn es keinen Betriebsrat gibt – eine Zustimmung der Arbeitnehmer ist für eine Videoüberwachung erforderlich, wenn die Arbeitnehmer von der Überwachung betroffen sind.
