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69. Ist die Überwachung des Internetverkehrs der Mitarbeiter zulässig? Einschließlich Aufbrechen der SSL/TLS-Verschlüsselung?

Horn1. AuflJänner 2018

Ja, die Überwachung des Internetverkehrs der Mitarbeiter ist unter gewissen Voraussetzungen zulässig, wenn dies aus einem gewichtigen Grund erfolgt, wie zB Schadsoftware zu erkennen bzw zu blockieren (Intrusion-Detection bzw Intrusion-Prevention) oder den Abfluss von Geschäftsgeheimnissen zu verhindern (Data Leakage/Extrusion Prevention). Dies gilt sogar

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für das „Aufbrechen“ verschlüsselter Protokolle, wie Secure Sockets Layer (SSL) bzw Transport Layer Security (TLS).

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