Nein, in den meisten Fällen ist eine datenschutzrechtliche Einwilligung von Mitarbeitern unwirksam, weil sie nicht „freiwillig“ ist.
Nein, in den meisten Fällen ist eine datenschutzrechtliche Einwilligung von Mitarbeitern unwirksam, weil sie nicht „freiwillig“ ist.
