Kinder können grundsätzlich ab dem Alter von 14 Jahren selbst eine wirksame Einwilligung erteilen. Davor können nur die Erziehungsberechtigten für das Kind einwilligen.
Kinder können grundsätzlich ab dem Alter von 14 Jahren selbst eine wirksame Einwilligung erteilen. Davor können nur die Erziehungsberechtigten für das Kind einwilligen.
