Ja, alte (wirksame) Einwilligungen, die noch vor dem Geltungsbeginn der DSGVO am 25. Mai 2018 eingeholt wurden, gelten nach der DSGVO in fast allen Fällen fort.
Ja, alte (wirksame) Einwilligungen, die noch vor dem Geltungsbeginn der DSGVO am 25. Mai 2018 eingeholt wurden, gelten nach der DSGVO in fast allen Fällen fort.
