Nein, separate Einwilligungen sind jedoch für unterschiedliche „Verarbeitungsvorgänge“ erforderlich, sofern sie nichts miteinander zu tun haben.
Dies bedeutet, dass beispielsweise für (1) eine Verarbeitung zu eigenen Marketingzwecken und (2) zum Verkauf der Daten an beliebige Dritte separate Einwilligungen (zB in Form von separaten Checkboxes) eingeholt werden müssen.
