Ja, Einwilligungserklärungen dürfen auch in AGB aufgenommen werden. Allerdings ist auf Folgendes zu achten (vgl Art 7 Abs 2 DSGVO):
Ja, Einwilligungserklärungen dürfen auch in AGB aufgenommen werden. Allerdings ist auf Folgendes zu achten (vgl Art 7 Abs 2 DSGVO):
