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31. Muss die Verarbeitung gegenüber den Betroffenen offengelegt werden?

Horn1. AuflJänner 2018

Ja, Betroffene haben grundsätzlich das Recht, vom Verantwortlichen über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten informiert zu werden (siehe Schritt 8, Zwischenschritt D des Umsetzungsplans).

Diese Informationspflicht entfällt nur, wenn:

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