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30. In welchen Fällen ist eine Konsultation mit der Datenschutzbehörde durchzuführen?

Horn1. AuflJänner 2018

Der Verantwortliche muss dann eine Konsultation mit der Datenschutzbehörde durchführen, wenn die Datenschutz-Folgenabschätzung ergibt, dass das Restrisiko unter Berücksichtigung aller Risikominderungsmaßnahmen dennoch hoch ist.

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