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29. Ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung eine einmalige Angelegenheit?

Horn1. AuflJänner 2018

Nein. Eine Datenschutz-Folgenabschätzung ist kein einmaliger Prozess, sondern muss in regelmäßigen Abständen auf Vollständigkeit, Aktualität und Wirksamkeit geprüft werden. Dabei sind sowohl die identifizierten Risiken als auch die geplanten Risikominderungsmaßnahmen zu betrachten.

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