Nein. Eine Datenschutz-Folgenabschätzung ist kein einmaliger Prozess, sondern muss in regelmäßigen Abständen auf Vollständigkeit, Aktualität und Wirksamkeit geprüft werden. Dabei sind sowohl die identifizierten Risiken als auch die geplanten Risikominderungsmaßnahmen zu betrachten.
