Um das nach erster Betrachtung hohe Risiko im Rahmen der Datenschutz-Folgenabschätzung zu reduzieren, sind Risikominderungsmaßnahmen erforderlich (siehe Frage 26).
Abhängig davon, welche Arten von Risiken die Maßnahmen mindern sollen, wird man danach differenzieren können, ob es sich um Risikominderungsmaßnahmen
