Die Verantwortung für die Datenschutz-Folgenabschätzung liegt ausschließlich beim Verantwortlichen. Dies gilt sowohl hinsichtlich der Frage, ob überhaupt eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchgeführt wird, als auch für die Korrektheit und Vollständigkeit der Dokumentation der Datenschutz-Folgenabschätzung.
Allerdings kommt anderen Personen sehr wohl eine Rolle im Rahmen der Datenschutz-Folgenabschätzung zu:
