vorheriges Dokument
nächstes Dokument

27. Wer ist für die Datenschutz-Folgenabschätzung verantwortlich?

Horn1. AuflJänner 2018

Die Verantwortung für die Datenschutz-Folgenabschätzung liegt ausschließlich beim Verantwortlichen. Dies gilt sowohl hinsichtlich der Frage, ob überhaupt eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchgeführt wird, als auch für die Korrektheit und Vollständigkeit der Dokumentation der Datenschutz-Folgenabschätzung.

Allerdings kommt anderen Personen sehr wohl eine Rolle im Rahmen der Datenschutz-Folgenabschätzung zu:

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!