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26. Wie soll eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchgeführt werden?

Horn1. AuflJänner 2018

Wie bereits unter Frage 22 beschrieben, muss eine Datenschutz-Folgenabschätzung Folgendes umfassen:

Beschreibung der geplanten Verarbeitungsvorgänge: Diese sollte nach der Artikel-29-Datenschutzgruppe Folgendes enthalten:eine Beschreibung und Auseinandersetzung mit Art, Umfang und Kontext der Verarbeitung;

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