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25. Muss eine Datenschutz-Folgenabschätzung auch für alte Datenanwendungen durchgeführt werden, die es bereits vor Geltungsbeginn der DSGVO gab?

Horn1. AuflJänner 2018

Ja, auch für alte Datenanwendungen, die bereits vor dem 25. Mai 2018 in Betrieb genommen wurden, muss – wenn nach erster Betrachtung ein hohes Risiko vorliegt (siehe Frage 23 f) – eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchgeführt werden. Die einzige Ausnahme hiervon ist, wenn die Datenanwendung:

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