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24. Wie lautet die Faustregel der Artikel-29-Datenschutzgruppe zur Notwendigkeit einer Datenschutz-Folgenabschätzung?

Horn1. AuflJänner 2018

Die Artikel-29-Datenschutzgruppe hat eine Faustregel formuliert, wann außer in den Fällen, die die DSGVO selbst nennt (siehe Frage 23), ein hohes Risiko gegeben ist und daher eine Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich ist. Diese ist leider eine eher komplizierte und vage Faustregel.

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