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23. Wann muss eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchgeführt werden?

Horn1. AuflJänner 2018

Ein Verantwortlicher muss eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchführen, wenn nach erster Betrachtung ein hohes Risiko für die Betroffenen gegeben ist (Art 35 Abs 1 DSGVO).

Ein solches hohes Risiko ist jedenfalls in folgenden Fällen gegeben (Art 35 Abs 3 und 4 DSGVO):

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