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18. Müssen auch Verarbeitungstätigkeiten dokumentiert werden, die ohnedies bereits in DVR-Online gemeldet wurden?

Horn1. AuflJänner 2018

Ja, auch bereits im Datenverarbeitungsregister (DVR) der Datenschutzbehörde gemeldete Datenanwendungen (in der neuen Diktion der DSGVO „Verarbeitungstätigkeiten“) müssen im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten erfasst werden.

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