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17. Soll mehr als das Minimum im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten dokumentiert werden?

Horn1. AuflJänner 2018

Dies ist rechtlich nicht notwendig, kann die Effizienz des Datenschutzmanagements jedoch in manchen Fällen erhöhen. Insbesondere die folgenden über die Mindestinhalte des Verzeichnisses (vgl Frage 15) hinausgehenden Datenschutzaspekte zu dokumentieren, kann in größeren Organisationen hilfreich sein:

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