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10. Muss der Name des Datenschutzbeauftragten veröffentlicht werden?

Feiler/Horn1. AuflJänner 2018

Nein, es müssen zwar die Kontaktdaten, aber nicht der Name des Datenschutzbeauftragten veröffentlicht werden – zB in der Datenschutzerklärung auf der Website des Unternehmens.

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