Für die erstmalige Bestellung einer Person zum Datenschutzbeauftragten wäre eine Funktionsperiode von zwei bis drei Jahren zu empfehlen. Bei einer Wiederbestellung kommt auch eine längere oder sogar unbefristete Funktionsperiode in Betracht.
Für die erstmalige Bestellung einer Person zum Datenschutzbeauftragten wäre eine Funktionsperiode von zwei bis drei Jahren zu empfehlen. Bei einer Wiederbestellung kommt auch eine längere oder sogar unbefristete Funktionsperiode in Betracht.
