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8. Kann ein Datenschutzbeauftragter auch andere Aufgaben wahrnehmen oder in Teilzeit bestellt werden?

Feiler/Horn1. AuflJänner 2018

Ja, ein Datenschutzbeauftragter kann grundsätzlich sowohl zusätzliche Aufgaben wahrnehmen als auch in Teilzeit beschäftigt sein.

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