Das VwGVG enthält bloß Vorgaben betreffend den Kostenersatz im Maßnahmenbeschwerdeverfahren und im Verwaltungsstrafverfahren. Für das Administrativverfahren muss auf die Vorschriften des AVG zurückgegriffen werden.
Das VwGVG enthält bloß Vorgaben betreffend den Kostenersatz im Maßnahmenbeschwerdeverfahren und im Verwaltungsstrafverfahren. Für das Administrativverfahren muss auf die Vorschriften des AVG zurückgegriffen werden.
