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V. Entscheidung durch das Verwaltungsgericht (Schmied/Schweiger)

Schmied/Schweiger1. AuflApril 2014

1. Unmittelbarkeit der Entscheidung – §§ 25 Abs 7 und 48 VwGVG

Der Grundsatz der Unmittelbarkeit im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ist durch die EMRK und die Grundrechtscharta der EU vorgegeben und wird in § 25 Abs 7 VwGVG für das Administrativverfahren sowie in § 48 VwGVG für das Verwaltungsstrafrecht innerstaatlich verankert. Er besagt Folgendes:

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