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U. Verfahrenshilfe – § 40 VwGVG (Schmied/Schweiger)

Schmied/Schweiger1. AuflApril 2014

Verfahrenshilfe ist nur für den Beschuldigten im Verwaltungsstrafverfahren vorgesehen. Die Bestimmungen über die Verfahrenshilfe entsprechen im Wesentlichen jenen über die Verfahrenshilfe vor dem UVS gemäß dem früheren § 51a VStG und sind ebenso wie diese § 61 Abs 2 StPO (früher § 41 Abs 2 StPO) nachgebildet, ohne dessen demonstrative Aufzählung, wann die Gewährung der Verfahrenshilfe jedenfalls erforderlich ist, zu übernehmen.

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