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F. Rechtshilfe – §§ 4 und 5 VwGVG (Schmied/Schweiger)

Schmied/Schweiger1. AuflApril 2014

Die Verwaltungsgerichte haben einander, aber auch anderen inländischen Gerichten Rechtshilfe zu leisten, dh in ihrem jeweiligen örtlichen Zuständigkeitsbereich Amtshandlungen für das ersuchende Gericht vorzunehmen.

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