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D. Organisation der Verwaltungsgerichte (Schmied/Schweiger)

Schmied/Schweiger1. AuflApril 2014

Die Organisation der Verwaltungsgerichte ist in ihren Grundzügen in den Art 135 und 135a B-VG vorgegeben. Nähere organisationsrechtliche Regeln erlassen gemäß Art 136 Abs 1 B-VG die Länder durch Landesgesetz für die Verwaltungsgerichte der Länder, der Bund regelt wiederum die nähere Organisation des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesfinanzgerichts durch Bundesgesetz.

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