Wenn bisher vom Ausbau gerichtsförmiger Kontrolle der Verwaltung die Rede war, stellt sich zwangsläufig die Frage nach dem „Wozu“. Kritiker haben der Verwaltungsgerichtsbarkeit wiederholt vorgeworfen, teurer, weniger sachkundig und vor allem weniger demokratisch legitimiert zu sein als die unter der Leitung und Verantwortung demokratisch legitimierter oberster Organe tätig werdende Verwaltung. Was macht also den Wert bzw den Mehrwert gerichtsförmiger Prüfung im Verwaltungsrecht aus? Welcher Gewinn ist für den Normunterworfenen von einer unabhängigen gerichtlichen Rechtsprechung gegenüber der Vollziehung von Rechtsvorschriften durch weisungsgebundene Organe, die – wie ihre Verfechter stets betonen – durch ihre hierarchische Unterstellung unter vom Volk gewählte Staatsorgane eine besondere demokratische Legitimierung aufweisen, zu erwarten?
