Die am 5. 6. 2012 im Bundesgesetzblatt kundgemachte Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 sieht mit Wirkung 1. 1. 2014 die Einrichtung von 9 Verwaltungsgerichten erster Instanz in den Ländern sowie von zwei Verwaltungsgerichten erster Instanz im Bereich des Bundes, in concreto des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesfinanzgerichts, vor.
