Die Einführung der zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit hat eine lange Geschichte von Zwischenschritten,1 Irrwegen,2 Absichtserklärungen und Entwürfen und wurde von intensiven Diskussionen begleitet.3 Die Finanzgerichtsbarkeit spielte darin aber keine große Rolle,4 und meist wurde sie als Teilbereich einer einheitlichen Verwaltungsgerichtsbarkeit verstanden. Auch der Ministerialentwurf vom November 20075 sah noch ein einziges Bundesverwaltungsgericht vor, in dem auch der Unabhängige Finanzsenat aufgehen sollte. Der Ministerialentwurf vom Februar 20106 schlug dagegen das „9+2-Modell“ mit einem eigenen Bundesfinanzgericht vor, und dabei ist es geblieben.
