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II. Spielräume als Voraussetzungen für Einigungen (Gunacker-Slawitsch)

Gunacker-Slawitsch1. AuflJänner 2014

A. Der gesetzgeberische Gestaltungsspielraum nach dem VfGH-Erkenntnis VfSlg 9226/1981

In der älteren Lehre wurden gegen die Zulässigkeit von (gesetzlich vorgesehenen) Vereinbarungen im Steuerrecht insbesondere das Legalitätsprinzip, der Gleichheitssatz, der unzureichende Rechtsschutz und die Geschlossenheit des Rechtsquellenkatalogs ins Treffen geführt.1212Vgl zB den Vorlagebeschluss des VwGH in VfSlg 9226/1981; Mayer, Der öffentlich-rechtliche Vertrag im österreichischen Abgabenrecht, JBl 1976, 632. Durch das VfGH-Erkenntnis VfSlg 9226/19811313Vgl VfGH 6. 10. 1981, G 47/79, VfSlg 9226/1981. wurde geklärt, dass steuergesetzliche Regelungen, die den Steuergläubiger zum Abschluss von Vereinbarungen mit dem Steuerpflichtigen ermächtigen, mit dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit nicht in Widerspruch stehen und dem Gesetzeber – in bestimmten Grenzen – ein Gestaltungsspielraum für Vereinbarungsermächtigungen zur Verfügung steht.

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