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VIII. Resümee und Ausblick (Raab)

Raab1. AuflJänner 2014

Am 1. 1. 2014 ist es zu einer grundlegenden Neuregelung des Rechtsmittelverfahrens in Abgabensachen gekommen. Der Zielsetzung der Schaffung einer zweigliedrigen Verwaltungsgerichtsbarkeit folgend, wird der UFS, als gerichtsähnliche Abgabenbehörde zweiter Instanz, durch ein vollwertiges Verwaltungsgericht (Bundesfinanzgericht) ersetzt. Dies hat Auswirkungen auf die Rolle und die Befugnisse der Abgabenbehörden im Rechtsmittelverfahren, insbesondere im Bescheidbeschwerdeverfahren, das die bisherige Berufung ersetzt. Grundsätzlich kommt der belangten bzw zuständigen Behörde im Rechtsmittelverfahren vor dem Finanzgericht eine eingeschränkte Parteistellung als Amtspartei zu. Dies stellt, im Vergleich zur bisherigen Rechtslage, noch keine fundamentale Neuerung dar. Neu ist allerdings im Bescheidbeschwerdeverfahren, dass die belangte Abgabenbehörde ab der Vorlage der Beschwerde an das Finanzgericht ihre Entscheidungsbefugnis vollständig an das Finanzgericht abtritt. So darf sie zukünftig nach Vorlage weder eine zweite Vorlageentscheidung fällen, noch den angefochtenen Bescheid in irgendeiner Form abändern oder aufgeben (vgl § 300 BAO nF). Damit sollen, verfassungsrechtlich unzulässige, konkurrierende Zuständigkeiten von Abgabenbehörden und Finanzgericht verhindert werden.

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