Fühlt sich jemand durch die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch Abgabenbehörden in seinen Rechten verletzt, kann er seit 1. 1. 2014 beim Finanzgericht eine Maßnahmenbeschwerde erheben (§ 283 Abs 1 BAO nF). Das Verfahren orientiert sich dabei an jenem für Bescheidbeschwerden gemäß den §§ 243 ff BAO nF.
