A. Einleitende Feststellungen
Das neue Bescheidbeschwerdeverfahren vor dem Finanzgericht orientiert sich inhaltlich weitgehend am bisherigen administrativen Berufungsverfahren vor dem UFS (siehe bereits oben in Abschnitt 1.2.). Aufgrund der Eigenschaft des Finanzgerichts als vollwertiges Verwaltungsgericht ist das Beschwerdeverfahren formell ein Mischverfahren aus verwaltungsbehördlichem Rechtsmittelverfahren und prozessualem Gerichtsverfahren:
