Vorbemerkungen zu Abschnitt 4 („Verfahrensbestimmungen“)
Abschnitt 4 wird, wie bereits im Vorwort festgehalten wird, nicht Vertragsbestandteil, weil er „nur“ Regeln für die Erstellung von Ausschreibungen und Angeboten enthält, aber keine für die Abwicklung des Vertrags bzw gemeinsamen Bauvorhabens.
